Aktuell

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Warum entfernt die Feuerwehr keine Insektennester mehr?

Früher wurden Feuerwehren gelegentlich zur Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern gerufen. Dies war jedoch nie Teil des gesetzlichen Feuerwehrauftrags.
Durch die Verordnung über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S) hat sich die Rechtslage geändert:
Fachausweis erforderlich: Insekten- und Schädlingsbekämpfungen im Auftrag Dritter dürfen gesetzlich nur noch von zertifizierten Fachpersonen durchgeführt werden.
Keine Einsätze: Da Feuerwehrangehörige diese Spezialausbildung in der Regel nicht besitzen, führt die Feuerwehr Mutschellen keine Schädlingsbekämpfungen durch. Diese Praxis gilt schweizweit.

An wen können Sie sich wenden?

Bitte wenden Sie sich für die Entfernung oder Umsiedlung von Nestern direkt an einen zertifizierten Schädlingsbekämpfungs-Fachbetrieb

Brandverhütung

Brandverhütungs-Tipps

Viele Brände sind auf unsere Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit zurückzuführen. Kurz: Sie wären vermeidbar gewesen. Umso wichtiger ist die Prävention. Diese Brandverhütungs-Tipps bieten konkrete Empfehlungen zur Verhütung von Bränden.

Beratungsstelle für Brandverhütung

Eine Initiative der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG

Richtiges Verhalten im Brandfall

Bei Brandausbruch gilt stets der Grundsatz: Alarmieren – Retten – Löschen!

Das richtige Verhalten bei einem Brandausbruch kann über Leben und Tod entscheiden sowie Sachschäden verhindern. Allzu häufig wird die Feuerwehr erst nach misslungenem Löschversuch alarmiert.
Vermeiden Sie bei einem Brandfall jede Art von Panik und handeln Sie ruhig und überlegt.